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AutorenbildArchifaktur

Energieeffizient Bauen und Sanieren – Attraktive neue Förderkonditionen ab Juli 2021


Quelle: https://www.dabonline.de

Die Energieeffizienz von Gebäuden gewinnt im heutigen Zeitalter immer mehr an Bedeutung.

Bereits seit im Jahr 1976 erstmals ein bundesweites Gesetz über Energieeinsparung bei Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz EnEG) in Kraft trat und in den darauf folgenden Jahren zunächst die erste Wärmeschutzverordnung (1977) und die erste Heizungsanlagen-Verordnung (1978) erlassen wurden, gibt es Anforderungen an die Gebäudehülle und die Anlagentechnik von neu zu errichtenden Gebäuden.



Klimaschutz


Der Klimaschutzplan der Bundesregierung sieht vor bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu haben. Das bedeutet, dass die CO2-Emissionen in Deutschland 2050 um 80 bis 95 % niedriger sein sollen, als im Jahr 1990. Da der Gebäudesektor in Deutschland ca. 30 % der CO2-Emissionen ausmacht, ist er ein wichtiger Bereich, der viel Beachtung benötigt um die angepeilten Klimaziele zu erreichen.

Im Gebäudesektor wurden seit der ersten Wärmeschutzverordnung 1977 laufend Verschärfungen der Anforderungen an die Gebäudehülle und die Energieeffizienz der Heizungsanlagen eingeführt. Die aktuelle gesetzliche Anforderung ist im Gebäudeenergiegesetz 2020 (GEG) enthalten, welches im November 2020 in Kraft getreten ist. Dieses vereint nun die vorher gültige Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) in einem Gesetz.



Quelle: https://oekozentrum.nrw

Aktuelle Förderungen


Um die Energieeinsparung im Gebäudesektor attraktiver für Bauherren und Hausbesitzer zu machen gibt es sowohl bundesweit, als auch auf Landesebene verschiedene Förderprogramme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren.


Das wohl bekannteste Förderinstitut ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die bereits seit 1990 die Energieeinsparung und CO2-Minderung im Gebäudebereich mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen fördert. Die KfW bietet dabei sowohl im Neubaubereich, als auch in der Sanierung von Bestandsgebäuden verschiedene Fördermöglichkeiten und Förderstufen an.


In diesem Beitrag gehen wir nur näher auf die Förderprogramme für den Neubau ein.

Wir stehen Ihnen aber natürlich auch gerne für eine Beratung bezüglich ihrer Sanierungsvorhaben zur Verfügung.


Bisher gibt es im Neubaubereich das Förderprogramm 153 „Energieeffizient Bauen“ der KfW. In diesem Programm wird der Neubau eines energieeffizienten Wohnhauses von der KfW durch einen zinsgünstigen Kredit (ab 0,75 % Zinssatz) und einen Tilgungszuschuss gefördert.


Die von der KfW geförderten Häuser nennen sich „Effizienzhaus“. Hierbei gibt es verschiedene Stufen der Energieeffizienz, nach denen sich auch die Höhe des gewährten Tilgungszuschusses richtet. Je niedriger der Wärmeverlust über die Außenbauteile des Gebäudes (Wände, Dächer, Fenster, Bodenplatte etc.) und je effizienter die eingebaute Heizungsanlage, umso niedriger das erreichte Effizienzhaus-Niveau und umso höher der Tilgungszuschuss der KfW.


Hier gilt also: Weniger ist mehr!



Quelle: EnergieAgentur.NRW

In der vorstehenden Grafik sind die drei möglichen Stufen der KfW-Effizienzhäuser aufgeführt.

Das linke Haus (100 %) entspricht der gesetzlichen Mindestanforderung an die Energieeffizienz, dem EnEV-Standard, bzw. seit November 2020 dem GEG-Standard. Das höchste und somit „schlechteste“ Effizienzhaus im Neubau ist das Effizienzhaus 55. Die Zahl 55 entspricht hierbei dem prozentualen Anteil an Primärenergie, welches das Effizienzhaus im Vergleich zum normalen, nach den gesetzlichen Anforderungen gebauten Wohnhauses, verbraucht. Das bedeutet, ein KfW Effizienzhaus 55 benötigt 45 % weniger Primärenergie im Jahr, als ein Haus, welches nach den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gebaut wurde.


Das nächstbessere Niveau ist das Effizienzhaus 40. Dieses benötigt dementsprechend 60 % weniger Primärenergie als ein Haus nach GEG Standard. Für die Erreichung des Effizienzhauses 40 muss jedoch auch mehr getan werden. Die Außenbauteile des Gebäudes müssen stärker und besser gedämmt werden und die Heizungsanlage muss wesentlich effizienter sein. Die beste Effizienz erreichen Heizungsanlagen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden, wie Luft-Wasser-Wärmepumpen, Erd-Wärmepumpen oder Biomasseanlagen wie Pellett- oder Stückholz-Kessel. Für ein Effizienzhaus 40 bekommt man also einen höheren Tilgungszuschuss, muss jedoch auch mit höheren Kosten für die bessere Dämmung des Gebäudes und die bessere Heizungsanlage rechnen.


Der beste KfW-Effizienzhausstandard ist das Effizienzhaus 40 Plus. Es entspricht im Prinzip einen Effizienzhaus 40, muss aber noch einige Zusatzanforderungen erfüllen:


- Einbau einer stromerzeugenden Anlage auf Basis erneuerbarer Energien (Photovoltaik, Windkraft oder Kraft-Wärmekopplungs-Anlagen)

- Einbau eines stationären Batteriespeichers zur Speicherung des erzeugten Stroms

- Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

- Einbau eines Benutzerinterfaces, auf dem Stromerzeugung und Stromverbrauch der jeweiligen Wohneinheit visualisiert und abgerufen werden können


Das Plus-Paket erzeugt also auch eine Menge Mehrkosten, jedoch wird dementsprechend auch der Tilgungszuschuss höher.



Quelle: https://www.kfw.de


Ein kleines Rechenbeispiel zur Veranschaulichung:


Bau eines neuen Einfamilienhauses mit kleiner Einliegerwohnung zur Vermietung

Anzahl Wohneinheiten: 2

Erreichter Effizienzhausstandard: KfW-Effizienzhaus 55


Maximaler Kreditbetrag KfW: 2 Wohneinheiten x 120.000 € = 240.000 €


Tilgungszuschuss 15 % der Kreditsumme: 15 % x 240.000€ = 36.000 €


Die Summe des Tilgungszuschusses wird nach Fertigstellung des Gebäudes von der abzuzahlenden Kreditsumme abgezogen, sodass man letztendlich hier im Beispiel 36.000 € weniger Kredit abbezahlen muss.




Neue attraktive Förderprogramme der KfW ab 01.07.2021


Ab dem 01. Juli dieses Jahres werden die bisherigen Förderprogramme der KfW „Energieeffizient Bauen“ (153) und „Energieeffizient Sanieren“ (151/152), sowie u.a. die Förderprogramme „Heizen mit erneuerbaren Energien“, „Anreizprogramm Energieeffizienz“ und „Heizungsoptimierungsprogramm“ des Bundesministeriums für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BafA) zusammengefasst unter dem neuen Begriff „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“.


In den Förderprogrammen des BafA konnte man bisher, sowohl im Neubaubereich, als auch in der Sanierung Investitionszuschüsse für den Einbau von effizienten Heizungsanlagen, die auf Basis erneuerbarer Energien arbeiten, erhalten.


Ab 01. Juli besteht dann die Möglichkeit die vorherigen, separaten Förderprogramme in einem einzigen Programm bei der KfW zu beantragen. Das erleichtert den Überblick über die Förderungen deutlich, da alles in einem Programm vereint ist und nur noch ein Förderantrag gestellt werden muss. Es wird auch weiterhin die oben beschriebenen KfW Effizienzhausstandards für den Neubau von Gebäuden geben. Zusätzlich wird es aber noch einige weitere Effizienzhausklassen geben.


Für den Bau eines Effizienzhauses 55 oder 40 gibt es dann jeweils noch die Klassen „Effizienzhaus 55 (oder 40) Erneuerbare-Energien-Klasse“ oder „Nachhaltigkeitsklasse“. Zur Erreichung der Erneuerbaren-Energien-Klasse muss die Wärmeversorgung des Gebäudes zu mindestens 55 % durch erneuerbare Energien gedeckt werden.


Baut man also eine Wärmepumpe oder einen Pellettkessel als einzigen Wärmeerzeuger für das Gebäude ein, wird die Wärmeversorgung zu 100% durch erneuerbare Energien gedeckt und man hätte die Erneuerbare-Energien-Klasse ohne viel Mehraufwand erreicht.

Beispiel Pellettkessel, Quelle: https://www.eta.co.at/

https://www.feuer-fuchs.de

Bei den Nachhaltigkeitsklassen wird die Nachhaltigkeit des Gebäudes mit betrachtet und prämiert. Besonders nachhaltige Effizienzhäuser bekommen dann eine vom Bund anerkannte Nachhaltigkeitszertifizierung und fallen dementsprechend in eine der Nachhaltigkeitsklassen der KfW Förderung.


Baut man zum Beispiel ein neues Effizienzhaus unter vorwiegender Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen wie z.B. in Massivholz-Bauweise, könnte das ein zu berücksichtigender Nachhaltigkeitsaspekt sein.


Beispiel Massivholzhaus, Quelle: Archifaktur Lennestadt GmbH

Sowohl für die Erneuerbare-Energien-Klasse, als auch für die Nachhaltigkeitsklasse erhöht sich die mögliche Kreditsumme pro Wohneinheit auf 150.000 € statt 120.000 € in den normalen Effizienzhaus-Klassen.

Des Weiteren steigert sich auch der Tilgungszuschuss um 2,5 %, wenn man entweder eine Erneuerbare-Energien-Klasse oder eine Nachhaltigkeitsklasse mit seinem Effizienzhaus erreicht.


In der nachfolgenden Übersicht sind Förderkonditionen ab 01.07.2021 der KfW im Neubaubereich dargestellt:



Verwenden wir noch einmal das Rechenbeispiel von oben zur Veranschaulichung:


Bau eines neuen Einfamilienhauses mit kleiner Einliegerwohnung zur Vermietung


Anzahl Wohneinheiten: 2

Erreichter Effizienzhausstandard: KfW-Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse (EE)

Maximaler Kreditbetrag KfW: 2 x 150.000 € = 300.000 €


Tilgungszuschuss 17,5 % der Kreditsumme: 17,5 % x 300.000€ = 52.500 €


Durch die neuen Zusatzklassen beim Bau eines Effizienzhauses erhöht sich also in unserem Rechenbeispiel die Kreditsumme um 60.000 € und der Tilgungszuschuss um ganze 16.500 €.


Da beim Neubau eines Wohnhauses aktuell meistens Anlagentechnik auf Basis erneuerbarer Energien, wie Wärmepumpen oder Biomasseheizungen eingebaut werden, ist es sehr gut möglich die Erneuerbare-Energien-Klasse ohne Mehrkosten und Mehraufwand zu erreichen.


Das macht die neuen Förderkonditionen ab Juli äußerst attraktiv für unsere zukünftigen Bauherren. Die Erneuerbare-Energien-Klasse wird es analog dazu auch in der Sanierung von Bestandsgebäuden zu KfW-Effizienzhäusern geben, sodass auch hier ab Juli die Möglichkeit besteht die besseren Förderkonditionen zu erhalten.


Haben Sie Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu den möglichen Förderungen für Ihr Bauvorhaben!

Rufen Sie uns an!

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